Infos & Fakten

Wie viele Migranten muss die Gemeinde Kerken aufnehmen? Was ist eine Aufenthaltsgestattung und was ein Aufenthaltstitel? Welche Rechte und Pflichten haben Asylbewerber? Welche Leistungen erhalten sie? An dieser Stelle haben wir die wichtigsten Fakten für Sie übersichtlich zusammengestellt:

  • Begriffsbestimmungen
    Begriffsbestimmungen

    Auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren aufgrund ihrer

    • Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
    • Nationalität,
    • politischen Überzeugung,
    • religiösen Grundentscheidung oder
    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet)

    außerhalb ihres Herkunftslands befinden und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder aufgrund der begründeten Furcht nicht in Anspruch nehmen wollen.

    Flüchtlinge, Asylsuchende, Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Aufenthaltserlaubnis u.v.a. Das Grundgesetz, Asyl- und Aufenthaltsgesetz sind voll von unterschiedlichen Begriffsbestimmungen. Hier finden Sie eine kurze Übersicht der wichtigsten Themen.

    Begriff   Erklärung
         
    Flüchtling   Im Alltag Synonym für geflüchtete Menschen, im Verständnis des Asylrechts jedoch ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
    Asylsuchende   Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und die noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt erfasst sind.
    Asylantragstellende   Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden wurde.
    Schutz- und Bleibeberechtigte   Personen, die eine Asylberechtigung, den Flüchtlingsschutz oder einen subsidiären Schutz erhalten oder aufgrund eines Abschiebungsverbots in Deutschland bleiben dürfen.
    Asylberechtigung Art. 16a GG Asylberechtigte sind politisch Verfolgte, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden.
    Flüchtlingsschutz §3 AsylG Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die Asylberechtigung und basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie greift auch bei der Verfolgung von nichtstaatlichen Akteuren ein.
    Subsidiärer Schutz §4 AsylG Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
    Abschiebungsverbot §60 AufenthG Ein schutzsuchender Mensch darf nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.
    Aufenthaltserlaubnis §§25,26 AufenthH Asylberechtigte erhalten von ihrer Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Dasselbe gilt, wenn die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist.
    Aufenthaltsgestattung §55 AsylG

    Das Bundesamt erteilt Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.

    Duldung §60 AufenthG Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden bzw. einen negativen Bescheid erhalten haben, aber bei denen die Abschiebung ausgesetzt wurde, erhalten von der Ausländerbehörde eine "Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung", die Duldung genannt wird.

    Folgende Ausweisdokumente (MUSTER) werden vergeben:

    Aufenthaltserlaubnis

    eAt beidseitig

     Aufenthaltsgestattung

    aufenthaltstitel aufenthaltsgestattung

    Aufenthaltsduldung

    aufenthaltstitel duldung

    Quelle: www.bamf.de

  • Bleibeperspektive

    > 50% entscheidend

    Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen, haben eine gute Bleibeperspektive. 2016 trifft dies auf die Herkunftsländer Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien zu. Welche Herkunftsländer das Kriterium Schutzquote  >/= 50 %  erfüllen, wird halbjährlich festgelegt.

    Das Kriterium einer guten Bleibeperspektive gilt nur bei Personen mit einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 AsylG.

    Zu den "sicheren Herkunftsländern" hingegen zählen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazodonien, Montenegro, Senegal Serbien.

  • Geldleistungen

    Asylbewerber erhalten Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs und persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.

    Während der Unterbringung in einer Sammelunterkunft erhalten sie ein sogenanntes Taschengeld und nach dem Umzug in eine Wohnung wird der Bedarf für die Unterkunft, Heizung, Verpflegung und Hausrat zusätzlich gedeckt.

    Wenn bedürftige Migranten seit mehr als 15 Monaten in Deutschland leben, stehen ihnen Leistungen in Höhe der Sozialhilfe zu. Im Vergleich zu dem Betrag, den ein Arbeitslosengeld-II- Bezieher erhält, fallen die materiellen Zuwendungen für Geflüchtete geringer aus.

    fluechtlinge leistungen

    Quelle: www.krankenkassezentrale.de

  • Gerüchte über Asylsuchende

    Die Internetseite www.hoaxmap.org ist entstanden, um eine zunehmene Zahl von - teilweise bewusst gestreuten - Gerüchten aufzuklären und deren Richtigstellung zu erleichtern. Sämtliche "Auflösungen" sind dabei etablierten Medien entnommen und zu eben diesen verlinkt. Sofern kein Datum für den jeweiligen Vorfall aufgeführt ist, wurde das Datum des Artikels übernommen. In den wenigen Fällen, in denen kein konkreter Ort angegeben war, wurde die Hauptstadt des Landkreises bzw. Bundeslandes übernommen.

    In der bundesweiten Sammlung tauchen auch einige Gerüchte auf, die sich nicht direkt auf Asylsuchende beziehen. Zum einen wurden einige Fälle mit Gerüchten über Menschen mit "südländischem Aussehen" oder "nichtdeutschem Akzent" aufgenommen. Diese Art von Beschreibungen wird aktuell häufig mit Geflüchteten in Verbindung gebracht. Zum anderen sind auch angebliche Straftaten oder Repressionsmaßnahmen gegen Teilnehmer rassistischer Demonstrationen aufgeführt. Diese wurden mit aufgenommen, weil sie ebenfalls das Narrativ der Meinungsunterdrückung und das Weltbild der Gerüchteerzähler bestärken.  

    "Es gibt uralte Vorurteile und Stereotype, die das Fremde als Bedrohung betrachten“, sagt Lena Frischlich, Medien- und Sozialpsychologin an der Uni Köln. „Solche Falschmeldungen sind eine Bestätigung dieser Vorurteile. Es passt in das vorgefertigte Bild. Man wurde immer wieder vor „dem Wolf“ gewarnt, und plötzlich ist er da.“
    (Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 02.02.2016)

    www.hoaxmap.org

  • Herkunftsländer

    fluechtlinge hauptstaaten 01 12.2017Die Aufgabe der Zusweisung von Migranten an die Gemeinde Kerken übernimmt die Bezirksregierung Arnsberg. Kerken hat hierbei keinen Einfluss darauf, welche Nationalitäten und Religionszugehörigkeiten, ob Einzelreisende oder Familien mit Kindern zugewiesen werden. Die Bezirksregierung hat sich aber eine faire, gleichmäßige und gerechte Verteilung aller Migranten zum Ziel gesetzt.


    In der folgenden Übersicht finden Sie den derzeitig gültigen Status aller der Gemeinde Kerken zugewiesenen Migranten (Stand: 27.02.2024).

    Migranten gesamt Familien Kinder Erwachsene Herkunftsländer
    501  91 174 327 Afghanistan Libanon Kirgisistan
            Algerien Indien Somalia

    27

    Nationalitäten

    Aserbaidschan Irak Sri Lanka 
    Albanien Iran Syrien
    Ägypten Kamerun Tadschikistan 
    Bangladesch Marokko Türkei 
    Eritrea Mazedonien Ukraine 
    Elfenbeinküste Nigeria ungeklärt
    Ghana Russische Föderation  
            Guinea Serbien  

    Die Hauptherkunftsländer der in den letzten Jahren nach Deutschland eingereisten Migranten stellt die folgende Grafik dar (Stand: 2018).

    fluechltinge herkunftslaender 2012 2017


     

  • Integriertes Flüchtlingsmanagement
    Integriertes Flüchtlingsmanagement

    integr fluecht manage filmIm Jahr 2015 sind sehr viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, die Bund, Länder und Kommunen vor eine große Herausforderung gestellt haben.

     

    Um die Steuerung und Bewältigung dieser Herausforderungen zu gewährleisten, wurde ein Integriertes Flüchtlingsmanagement eingerichtet. Den Kern dieser Konzeption bilden die sogenannten "Ankunftszentren", in denen die bis dahin auf mehrere Stationen aufgeteilten Schritte im Asylverfahren gebündelt werden. Mittlerweile gibt es in allen 16 Bundesländern mindestens ein Ankunftszentrum.


    Das Integrierte Flüchtlingsmanagement

    • leitet alle ankommenen Flüchtlinge in das Asylverfahren
    • stellt die Registrierung aller Asyssuchenden sicher
    • gewährleistet einheitliche und hohe Sicherheitsstandards im Asylverfahrensprozess
    • integriert die Prozesse auf Bundes- und Landesebene
    • verkürzt die Verfahrensdauer durch ein systematisches Cluster-Verfahren
    • fördert die Integration von Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive.

    Das Integrierte Flüchtlingsmanagement umfasst drei Phasen.

    1. Ankunft und Registrierung, u.a.
       + Erfassung aller wesentlichen Daten in eine deutschlandweite Datenbank
       + Erkennungsdienstliche Behandlung
       + Speicherung der Fingerabdrückeifm erkennung
       + Echtheitsprüfung vorhandener Ausweispapiere

    2. Asylverfahren
       + Anhörung
       + Antrastellung
       + Informationsbeschaffung
       + Erstellung und Zustellung des Bescheids

    3. Integration bzw. Rückkehr oder Rückführung

    ifm deutschkursZiel des Verfahrens ist die gute und schnelle Integration der anerkannten Migranten bzw. derer mit einer hohen Bleibeperspektive. Allen diesen Flüchtlingen wird ein Integrationskurs angeboten, damit sie zeitnah deutsche Sprachkenntnisse und Wissen über die deutsche Kultur erwerben. Wichtig in diesem Konzept ist auch eine nahtlose Aufnahme in den deutschen Arbeitsmarkt.

    Antragstellende mit negativem Asylbescheid kehren entweder freiwillig in ihr Herkunftsland zurück oder werden von den zuständigen Ausländerbehörden zurückgeführt.

    Von den Ankunftszentren aus werden die Asylsuchenden in ein Erstaufnahmezentrum der jeweiligen Bundesländer weitergeleitet.

    Die Integration der Migranten erflogt am Ende vor Ort in den Städten und Kommunen. Der Staat ist hier auf die Unterstützung seiner Bürgerinnen und Bürger in hohem Maße angewiesen, wenn die Herausforderung, diese Menschen in unserer Gesellschaft aufzunehmen und sie zu einem Bestandteil unseres Miteinanders zu machen, gelingen soll. Eine Chance auf ein besseres Leben haben diese Menschen zumindest verdient.

    ifm buerger   ifm lotsen

    Ob in der Gemeinschaft mit anderen oder als Einzeperson: Ihre Hilfe wird benötigt!

  • Unterbringung
    Unterbringung

    Die Unterbringung der Flüchtlinge erfolgt an verschiedenen Standorten in Containeren (nur vorübergehend), Blockhäusern und in von der Gemeinde gemieteten bzw. errichteten Wohnräumen. Folgende Standorte stehen derzeit zur Verfügung:

    Ortschaft Standort derzeitige Belegung Bemerkungen
    Aldekerk      
      Hochstraße 134/147 73 Sammelunterkunft/Wohnungen
      Rahmer Kirchweg 37  
      Hubertusstraße 16/16a 76 Sammelunterkunft/Wohnungen
    Nieukerk      
      Am Aermen Düwel² 29 Sammelunterkunft/Wohnungen
      Dennemarkstr. 20  
      Am Weinberg 45 Wohnungen
      Friedensstraße 11 Wohnungen
      Schulstraße 06 Wohnungen
      Südstraße 11 Wohnungen
      Grauelsweg 44  
      Slousenweg 05 Wohnungen
    Winternam      
      Winternam 11 Wohnungen
    Mietwohnungen      
      Diverse 133 Wohnungen
    Gesamt 501 Stand: 27.02.2024

    Wir versuchen in den Planungen, die Belegungszahl der unterschiedlichen Einrichtungen für die Bewohner und die Anwohner so bestmöglich zu bemessen. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Geschlechter, Herkunftsarten und Ethnien und achten bei der Zuweisung besonders auf schützenswerte Gruppen, wie z.B. Familien mit Kindern. Je nach Entwicklung der weiteren Zahl und der Art der Zuweisungen - auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat - kann es jederzeit zu Abweichungen von den o.a. Planzahlen kommen.

    Bebauungsbeispiel für Blockhäuser

    blockhaeuser beispiel

  • Zahlen und Fakten

    Die Voraussetzungen für die Aufnahme politisch verfolgter sowie anderer schutzsuchender Personen sind in Art. 16 a Grundgesetz (GG), im Asylgesetz (AsylG) sowie in § 60 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über die Asylanträge. Die Aufenthaltsregelung während und nach dem Abschluss des Asylverfahrens fällt in die Zuständigkeit der Ausländerbehörden der Bundesländer.

    Seit 1953 stellten rd. 5,6 Millionen Menschen in Deutschland einen Asylantrag, davon 4,7 Millionen seit 1990. Lediglich 16,8 % der gestellten Asylanträge entfallen auf den Betrachtungszeitraum bis 1989. Der große Anteil aller Asylanträge (83,2 %) wurde seit 1990 gestellt. Nach steigenden Zugangszahlen bis 1992 (438.191) war die Zahl der Asylanträge bis zum Jahr 2008 (28.018 Asylanträge) stark rückläufig. Seither zeigt sich eine deutliche Steigerung der jährlichen Zugangszahlen. Im Jahr 2016 wurden Asylanträge von insgesamt 745.545 Personen in Deutschland verzeichnet. Dies ist der höchste Jahreswert seit Bestehen des Bundesamtes. Im Jahr 2017 haben insgesamt 222.683 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Im Vergleich zum Vorjahr (745.545) ergibt sich ein Rückgang von 70,1 %.

    Die folgenden Tabellen und Grafiken zeigen die Entwicklungen der Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre.

    fluechtlinge asylantraege 07 16

    fluechtlinge herkunftslaender 13 16

    asylstatistik 2017 bamf

    fluechtlinge asylerstantraege 2016

    fluechtlinge asylerstantraege 2015

    Quelle: www.bamf.de

Gemeinde Kerken • Dionysiusplatz 4 • 47647 Kerken • Tel. 0 28 33 - 92 20 • Fax 0 28 33 - 92 21 23 • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Impressum | Datenschutzerklärung