Die Zahl geflüchteter Menschen, die der Gemeinde Kerken zugewiesen werden, richtet sich nach der sogenannten Aufnahmequote, deren Berechnung im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt ist. Da die Zahl der Migranten in NRW sich ständig ändert, ändert sich auch die Aufnahmequote der Gemeinde Kerken regelmäßig. Auf Basis der aktuellen Zahlen der für die Verteilung in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg sind von der Gemeinde Kerken etwa 250 Menschen unterzubringen.
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